Studienberechtigungsprüfung

Mit der Studienberechtigungsprüfung (SBP) erwerben Sie den prinzipiellen Zugang zu einer bestimmten von Ihnen gewählten Studienrichtung an einer Universität, Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule, Akademie oder an einem Kolleg. Sie umfasst fünf Prüfungen, die je nach Studienrichtung variieren.

Die SBP ist jedoch kein allgemeiner Ersatz einer Reifeprüfung.

Zielgruppe
Personen, die eine bestimmte Studienrichtung anstreben, aber keine Matura haben.

 

Zugangsvoraussetzungen
Für Universitäten und Fachhochschulen gilt:

  • Mindestalter 20 Jahre
  • studienbezogene (berufliche oder außerberufliche) Vorbildung
  • EWR-Staatsbürgerschaft (oder daueraufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige)

Für Kollegs und Pädagogische Hochschule gilt:

  • Personen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben und eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für die angestrebte Ausbildung nachweisen oder
  • Personen, die das 20. Lebensjahr vollendet haben und eine Lehrabschlussprüfung gemäß dem Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969, eine mittlere Schule oder eine nach Umfang und Anforderungen gleichwertige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine insgesamt vierjährige Ausbildungsdauer (allenfalls durch Absolvierung eines weiteren Bildungsganges) erreicht haben

Ein Antrag auf Zulassung muss an der Universität bzw. an der jeweiligen Institution gestellt werden.

 

Prüfungen

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • zwei oder drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer)
  • eine oder zwei Prüfungen nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten aus dem Bereich der angestrebten Studienrichtungsgruppe (Wahlfach oder Wahlfächer).

Für Bewerber:innen mit einschlägiger Vorbildung können Prüfungsteile entfallen.
Vor der 1. Prüfung ist ein Ansuchen um Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung an der gewählten Universität, Fachhochschule, Akademie, etc. zu stellen.
Die Prüfungen können zum Teil an der Burgenländischen Volkshochschule abgelegt werden Eine der 5 Prüfungen ist jedoch an der gewählten Universität, Fachhochschule, Akademie, Pädagogischen Hochschule oder an einem Kolleg zu absolvieren.

 

Ab einer Mindestteilnahmezahl von 8 Personen werden folgende Lehrgänge in Eisenstadt und Oberwart nach Vereinbarung angeboten

 

Kosten Lehrgänge

Lehrgang

Semesterpreis

Gesamtpreis

 

inkl. Prüfung

inkl. Prüfung

Aufsatz über ein allgemeines Thema

€ 349,00

€ 349,00

Englisch 1, 2

€ 476,00

€ 952,00

Mathematik 1, 2, 3

€ 476,00

€ 952,00

Biologie

€ 349,00

€ 349,00

Biologie und Umweltkunde

€ 415,00

€ 415,00

Geografie und Wirtschaftskunde 2

€ 349,00

€ 349,00

Geschichte 2

€ 349,00

€ 349,00

Kosten für Lehrmittel sind nicht inkludiert.

 

Prüfungsgebühren
mündlich € 85,00
schriftlich € 85,00
schriftlich und mündlich € 160,00

Burgenland Nord
Individuelle Terminvereinbarung
Mag.a Alexandra Mramor-Krenn
0 26 82/ 61 363 -17 oder 0664 10 600 60
bildungsberatung@vhs-burgenland.at

Burgenlandweite Onlineberatung
keine Anmeldung notwendig
Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Einstieg in den Online-Beratungsraum

Burgenland Süd
Individuelle Terminvereinbarung
Heike Steinmetz
0 33 52/ 34 525 – 32 oder 0664 4 500 501
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