Berufsbegleitend. In Ihrer Nähe.

Symbol BuchDie Berufsreifeprüfung eröffnet Personen mit einer anerkannten beruflichen Vorbildung den Zugang zu den mit einer Reifeprüfung verbundenen Berechtigungen. Sie kann den Zugang zu Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Kollegs und weiteren Bildungswegen eröffnen.

Die Burgenländischen Volkshochschulen begleiten Sie mit Vorbereitungslehrgängen und kostenloser Bildungsberatung auf Ihrem individuellen Weg zur Berufsreifeprüfung.

Auf einen Blick

  • Vier Teilprüfungen: Deutsch, Angewandte Mathematik, Englisch sowie Fachbereich

  • Modulare, berufsbegleitende Lehrgänge

  • Unterricht in Präsenz und live online

  • Kursorte: Eisenstadt, Neusiedl am See und Oberwart

  • Kostenlose Bildungsberatung

Zielgruppen und Zugangsvoraussetzungen

Die BRP richtet sich an Personen mit einer im Berufsreifeprüfungsgesetz vorgesehenen beruflichen Vorbildung. Mögliche Zugangswege sind unter anderem:

  • abgeschlossene Lehrabschlussprüfung oder laufende Lehrzeit

  • Abschluss einer mindestens dreijährigen berufsbildenden mittleren Schule

  • bestimmte Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich

  • bestimmte medizinische Fachausbildungen

  • land- und forstwirtschaftliche Facharbeiter*innen- oder Meister*innenprüfung

  • bestimmte Ausbildungen im öffentlichen Dienst

  • erfolgreicher Abschluss des 3. Jahrgangs einer berufsbildenden höheren Schule und mindestens dreijährige Berufstätigkeit

  • Ausbildung als Heilmasseur*in sowie weitere gesetzlich geregelte Zugangswege

Wichtiger Hinweis zur Zulassung: Ob Sie persönlich die Voraussetzungen erfüllen und ob Vorbildungen oder Prüfungen anerkannt werden, entscheidet ausschließlich die zuständige Prüfungskommission der Schule, bei der das Zulassungsansuchen eingebracht wird. Die Bildungsberatung unterstützt bei der Orientierung und Vorbereitung der Unterlagen, trifft jedoch keine Zulassungsentscheidung.

Das Zulassungsansuchen ist bei einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen. Die erste Teilprüfung kann ab dem vollendeten 17. Lebensjahr abgelegt werden. Vor Abschluss der erforderlichen beruflichen Vorbildung dürfen höchstens drei Teilprüfungen abgelegt werden. Die letzte Teilprüfung ist frühestens nach Vollendung des 19. Lebensjahres und nach Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen möglich.

Rechtsgrundlage: Berufsreifeprüfungsgesetz (BRPG) im Rechtsinformationssystem des Bundes

Berufsreifeprüfung für Lehrlinge

Lehrlinge können die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bereits während der Lehrzeit absolvieren. Die Lehrzeit verlängert sich dadurch nicht. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Lehrabschlussprüfung können höchstens drei Teilprüfungen abgelegt werden. Die letzte Teilprüfung kann nach erfolgreichem Abschluss der erforderlichen beruflichen Vorbildung und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden. Die Zulassung und die konkreten Prüfungsbedingungen klärt die zuständige Prüfungskommission.

Berufsreifeprüfung für Pflegefachassistenz (PFA) und Operationstechnische Assistenz (OTA)

Schüler*innen der Schulen für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege in Oberwart und Eisenstadt können die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung parallel zur Berufsausbildung absolvieren.

Vorgesehenes Modell für die zweijährige Pflegefachassistenz (PFA) und Operationstechnische Assistenz (OTA):

  • 1. Ausbildungsjahr: Englisch (160 UE)

  • 2. Ausbildungsjahr: Deutsch (160 UE)

  • Angewandte Mathematik (180 UE): nach Abschluss der Ausbildung in berufsbegleitenden Abendkursen

  • Fachbereich: kann entfallen, wenn die zuständige Prüfungskommission die vorgelegte Diplom- bzw. Berufsabschlussprüfung als Ersatz anerkennt

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Vollendung des 19. Lebensjahres können Teilnehmer*innen die abschließenden Prüfungen ablegen. Ob ein Fachbereich entfällt, entscheidet die zuständige Prüfungskommission im Zulassungsverfahren. Bitte lassen Sie dies vor der Kursanmeldung verbindlich abklären.

Hinweis zur Pflegeassistenz (PA): Die einjährige Ausbildung zur Pflegeassistenz ist für sich allein kein ausdrücklich genannter Zugangsweg zur Berufsreifeprüfung. Sie kann jedoch ein möglicher Schritt auf dem Weg zur Pflegefachassistenz sein. Die Bildungsberatung informiert Sie über mögliche weitere Bildungswege.

So läuft Ihr Weg zur Berufsreifeprüfung ab

  1. Bildungsberatung: Wir besprechen Vorbildung, mögliche Anrechnungen, Fachbereich und Kursplanung.

  2. Zulassung: Sie bringen Ihr Ansuchen bei einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule ein.

  3. Vorbereitung: Sie besuchen die Lehrgänge fachweise und berufsbegleitend.

  4. Prüfungen: Drei Teilprüfungen können an der VHS abgelegt werden. Mindestens eine Teilprüfung ist an der Prüfungsschule abzulegen.

  5. Zeugnis: Nach erfolgreichem Abschluss aller erforderlichen Teilprüfungen stellt die Prüfungsschule das Zeugnis aus.

Unsere Vorbereitungslehrgänge

Die Lehrgänge sind modular und berufsbegleitend aufgebaut. Die Reihenfolge der Fächer ist grundsätzlich frei wählbar. Die Dauer beträgt jeweils zwei Semester pro Fach.

Unterricht und Kursorte

  • Unterrichtszeiten: Montag bis Freitag, 18:00 bis 22:00 Uhr

  • Unterrichtsform: Präsenz- und Live-Online-Unterricht im Wechsel

  • Kursorte: Eisenstadt, Neusiedl am See und Oberwart

  • Anwesenheit: Für eine Kursbesuchsbestätigung und den Prüfungsantritt an der VHS ist eine Anwesenheit von mindestens 75 % erforderlich. Die Bestätigung kann auch für ein Förderansuchen relevant sein; die Förderstelle entscheidet über die Fördervoraussetzungen.

Fächer und Kurskosten

FachUmfangPreis pro SemesterGesamtpreisPreis für AK-Mitglieder*
Deutsch160 UE€ 520,00€ 1.040,00€ 890,00
Englisch160 UE€ 520,00€ 1.040,00€ 890,00
Angewandte Mathematik180 UE€ 585,00€ 1.170,00€ 1.020,00
Fachbereich120 UE€ 435,00€ 870,00€ 720,00
Alle vier Fächer620 UE€ 2.060,00€ 4.120,00€ 3.520,00

* Ermäßigter Preis bei Inanspruchnahme des AK-Bildungsgutscheins für AK-Mitglieder, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verrechnung erfolgt semesterweise; Teilzahlung ist möglich. Skripten und Prüfungsgebühren sind nicht im Kurspreis enthalten.

Als Fachbereich wird Informationsmanagement und Medientechnik angeboten. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen sowie Politische Bildung und Recht sind auf Anfrage möglich.

Prüfungen und Prüfungsgebühren

FachPrüfungsformGebühr an der VHS
DeutschSchriftliche Klausur und mündliche Prüfung€ 180,00
Angewandte MathematikSchriftliche Klausur; gegebenenfalls mündliche Kompensationsprüfung€ 90,00
EnglischMündliche Prüfung€ 90,00
FachbereichSchriftlich und mündlich oder Projektarbeit€ 180,00

Mindestens eine Teilprüfung ist an der Schule abzulegen, bei der das Zulassungsansuchen eingebracht wurde. Die Prüfungsgebühren dieser Schule werden von ihr festgelegt und sind nicht in den VHS-Prüfungsgebühren enthalten.

Generelle Fördermöglichkeiten

Je nach persönlicher Situation, Wohnsitz, Beschäftigung und den aktuell geltenden Richtlinien können insbesondere folgende Förderungen oder Unterstützungen in Betracht kommen:

  • Land Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss: Für die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung beträgt die Förderung 75 % der anrechenbaren Kurskosten (maximal € 3.000); Lehrlinge sowie Schüler*innen der Gesundheits- und Krankenpflegeschule, die eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz bzw. Operationstechnischen Assistenz absolvieren können unter Einhaltung der Förderrichtlinie eine Förderung von 100 % (maximal € 4.000) erhalten, wobei die Förderentscheidung im Einzelfall beim Land Burgenland liegt.
    Aktuelle Informationen des Landes Burgenland zum Qualifikationsförderungszuschuss

  • Arbeiterkammer Burgenland: Bildungsgutschein für AK-Mitglieder; kann nach Maßgabe der geltenden Bedingungen zur Reduktion der Kurskosten eingesetzt werden.

  • Gewerkschaften: Mögliche Bildungsförderungsbeiträge oder Unterstützungen für Mitglieder. Höhe und Voraussetzungen sind bei der jeweiligen Gewerkschaft zu erfragen.

  • Arbeitnehmer*innenveranlagung: Beruflich veranlasste Aus- und Fortbildungskosten können unter den jeweils geltenden steuerlichen Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die individuelle steuerliche Beurteilung obliegt dem Finanzamt beziehungsweise einer Steuerberatung.

Hinweis zu Förderungen: Alle Förderangaben dienen der allgemeinen Orientierung und entsprechen unserem aktuellen Informationsstand. Förderungen sind Leistungen der jeweiligen Förderstellen. Richtlinien, Förderhöhen, Obergrenzen, Fristen, Nachweise und verfügbare Budgets können sich ändern. Die Angaben begründen keinen Förderanspruch und ersetzen keine Prüfung durch die zuständige Förderstelle. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und die Entscheidung der Förderstelle.

Kontakt

Burgenland Nord
Individuelle Terminvereinbarung
Mag.a Alexandra Mramor-Krenn
+43 2682 61363 – 17 
bildungsberatung@vhs-burgenland.at

Burgenland Süd
Individuelle Terminvereinbarung
Heike Steinmetz
+43 3352 34525 – 32 
bildungsberatung@vhs-burgenland.at

Burgenlandweite Onlineberatung
keine Anmeldung notwendig
Di. 14:00 – 16:00 Uhr
Einstieg in den Online-Beratungsraum