Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Burgenländischen Volkshochschulen verpflichten sich, die digitale Barrierefreiheit unserer Website www.vhs-burgenland.at zu gewährleisten. Diese Erklärung gilt für die oben genannte Website.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website ist weitgehend mit den Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) konform. Dennoch gibt es einige Bereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind. Diese sind:

  • Zum Teil noch fehlende Untertitelung bei Videos

Maßnahmen zur Barrierefreiheit
Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern:

  • Verwendung von klaren und verständlichen Texten
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken
  • Sicherstellung eines ausreichenden Kontrasts zwischen Text und Hintergrund
  • Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Screenreaderkompatibilität
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung

Feedback und Kontakt
Wir sind stets bemüht, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:

  • Ansprechpartnerin: Heike Steinmetz
  • E-Mail: h-steinmetz@vhs-burgenland.at
  • Telefon: +43 3352 34525-32

Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 aktualisiert. Wir überprüfen die Barrierefreiheit unserer Website regelmäßig und aktualisieren diese Erklärung mindestens einmal jährlich.

Barrierefreie Standorte
Eisenstadt – VHS
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt
alle Kursräume im Erdgeschoss

Mattersburg – VHS
Wulkalände 2
7210 Mattersburg

Oberwart – VHS
Schulgasse 17/3
7400 Oberwart

Assistenzhunde sind immer willkommen
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Tiere, die Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen im Alltag unterstützen.
Blindenführhunde: Diese Hunde sind darauf trainiert, blinden und stark sehbehinderten Personen zu helfen, indem sie ihnen bei der sicheren und unabhängigen Fortbewegung zur Seite stehen.
Servicehunde: Sie unterstützen Menschen mit Hörbehinderungen sowie Personen, die an chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes oder neurologischen Störungen leiden.
Signalhunde: Diese Hunde sind darauf spezialisiert, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu helfen, indem sie auf wichtige Geräusche aufmerksam machen und somit die Lebensqualität ihrer Besitzer erhöhen.
Laut Gesetz sind Assistenzhunde nicht verpflichtet, einen Maulkorb oder eine Leine zu tragen. Es wird jedoch empfohlen, die Hunde durch eine Kenndecke oder ein Kenndreieckstuch zu kennzeichnen, um ihre Funktion als Assistenzhund zu verdeutlichen.