Die Arisierung jüdischen Eigentums im Dritten Reich begann nach dem „Anschluss“ Österreichs 1938. Die Enteignung von Häusern, Grundstücken und Firmen sowie der Raub sämtlicher Wert gegenstände der jüdischen Bürger:innen war entgegen der landläufigen Meinung aber ein sehr chaotischer Vorgang, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gab. Vielmehr versuchte man durch verschiedene juristische und verwaltungsrechtliche Tricks an das Eigentum der Juden und Jüdinnen zu kommen. 1943 wurde die Arisierung nach Protesten der Frontsoldaten vorerst ab gebrochen und sollte erst nach dem endgültigen „Endsieg“ der Wehrmacht durchgeführt werden.
All dies machte auch die Restitution des arisierten Eigentums nach 1945 sehr kompliziert und verworren, ein Vorgang, der durch die teilweise Besetzung Österreichs durch die Sowjetunion noch erschwert wurde. 1955 wurde ein Großteil der noch offenen Verfahren abgeschlossen, doch viele Fälle vor allem im Bereich der Kunstrestitution konnten erst nach 1999 durch die Einsetzung der Österreichischen Historikerkommission aufgeklärt und geregelt werden.
Vortragender: Mag. Dr. Gerhard Baumgartner
Anmeldung: 0 26 26/ 67 740, mattersburg@vhs-burgenland.at
Gefördert von: Land Burgenland.